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Wie die MAZ aus dem Bauausschuss vom 18.10. berichtete, wollen Investoren in Damsdorf auf einer Fläche von rund 15(!) ha Wohnhäuser sowie einige zentrale Dienstleistungen errichten.
Das Positive daran, es soll im Wesentlichen die große Gärtnereifläche genutzt werden, die seit längerem sich als mehr oder weniger versiegelte Gewächshausfläche (siehe Bild 1) präsentiert. Bei rund 2 ha (orange markierter Bereich im Luftbild, im Flächennutzungsplan (Bild 2) rechts als Grünfläche dargestellt) ist die Versiegelung aber zumindest zweifelhaft.
Die Verwaltung hat demzufolge auch auf die Anwendung des § 13a BauGB hingewiesen, der eine „Wiedernutzbarmachung“ von Flächen ermöglicht. Auch wenn man berücksichtigt, dass bei bis zu 60.000m² überbaubarer Fläche eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgen muss, stellt doch die Anwendbarkeit dieses Paragrafen eine erhebliche Verfahrensvereinfachung dar. So muss der Flächennutzungsplan z.B. nur „angepasst“ werden und die Berücksichtigung bei den Werten der Eigenbedarfsentwicklung nach Landes- und Regionalplanung können so außer Acht bleiben.
Die Investoren und Verwaltung haben so also weitgehend den rechtlichen Rahmen beachtet.
Die Frage ist aber, ob man alles, was man rechtlich machen darf, auch machen sollte…
Über die Auswirkungen der Planung haben sich die Investoren eher bedeckt gehalten. Das mag angesichts des frühen Planungsstadiums auch legitim sein. Gleichwohl sollte der Gemeinde schon eine Größenordnung genannt werden, mit der sie dann künftig rechnen muss.
Hier geben wir folgendes Beispiel: Also, geht man von 15 ha Plangebietsfläche aus und etwa 10% Flächen für Verkehr u.ä. verbleiben 135.000m² Grundstücksflächen. Selbst wenn man diese Flächen nicht maximal ausnutzen würde (hier Grundflächenzahl(GRZ) 0,3 als Beispiel gewählt), erhält man 40.500m² Baufläche. Es wurden in der Skizze überwiegend Dreigeschosser gezeigt. Einfamilienhäuser waren eher nur am Rande betrachtet. Teilweise sollen auch Viergeschosser gebaut werden. Selbst wenn man also die Baufläche nur mit 2,5 multipliziert(also nicht durchgängig dreigeschossig), erhält man 101.250m² Wohnfläche. Wenn man dann einen Durchschnittsbetrag von 40m²/Einwohner rechnet, erhält man Wohnflächen für über 2530 Einwohner (etwa 1000 Wohneinheiten). Dieser Wert entspricht etwa dem 1,4-fachen der jetzigen Einwohnerzahl von Damsdorf!
Nun, es ist richtig, wir brauchen Wohnungen, die bezahlbar sind. Man möchte ja auch ein CO²-neutrales Baugebiet schaffen. Insofern alles richtig. In dieser Größe wird das Vorhaben aber die Infrastruktur der Gemeinde überfordern und massiv Verkehr erzeugen, weil ja kaum jemand dann vor Ort arbeiten kann. Selbst wenn sich nicht 2000 Fahrzeuge allmorgendlich aus der Siedlung quälen sollten, werden die bisher stündlich nach Potsdam oder Brandenburg verkehrenden Buslinien gut ausgelastet werden. Rund 500 Kinder/Jugendliche sind in den umliegenden KITAs und Schulen aufzunehmen.
Herr Juchert hatte in der Bauausschusssitzung kurz auf die Auswirkungen auf die Infrastruktur hingewiesen. Das wurde aber eben zum Zweck der Zustimmung erst mal kleingeredet. Das Prinzip ist erkennbar: Ein großes Vorhaben wird der Gemeinde als einfach herstellbar verkauft. Mit den Folgen muss ausgehend von § 123-125 BauGB die Gemeinde letztlich leben, weil sie ja die Erschließungslast hat. Selbst wenn sich dann die Gemeinde per städtebaulichem Vertrag einige 100.000 € von den Investoren als Infrastrukturbeitrag sichern sollte, weiß jede® GemeindevertreterIn, dass allein ein KITA-Neubau meist mehrere Millionen Euro kostet.
Etwas blieb auch völlig außen vor: Im laufenden INSEK-Verfahren findet sich eine Quasi-Einwohnerverdopplung von Damsdorf nicht wieder. Das hat eben auch den Grund, dass sich mit so einer Entwicklung auch der Charakter des Ortes völlig verändert.
Unsere Forderungen lauten daher:
1) Diskussion der Planung im INSEK, bevor ein Aufstellungsbeschluss erfolgt.
2) Reduzierung der eigentlichen Baufläche zum Zwecke besserer Grundwasserneubildung, da das Baugebiet im Trinkwasserschutzgebiet III von Damsdorf liegt. Mehr Grundwasserneubildung ist ja auch bei steigender Einwohnerzahl wichtig, damit man diese dann auch wieder versorgen kann...
3) Größere Diversifizierung der Bauformen. Neben Mehrgeschossern und Einfamilienhäusern sollte auch Mehrgenerationenwohnen oder Wohngruppenbauen ermöglicht werden.
4) Verwendung von Entsiegelungsbereichen in der Größe von 5 – 10 ha aus dem Vorhaben als Maßnahme der Eingriffsregelung für Bauprojekte, die eine bessere Anbindung an den Schienennahverkehr z.B. haben oder sich in der direkten Nähe zu vorhandener Infrastruktur befinden.
Melissa Lück und Thomas Michel
Co-Sprecher