Stellungnahme zum Bauvorhaben "Fischersberg" in Kloster Lehnin

Am 29.08.22 wurde im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung von Kloster Lehnin die Beschlussvorlage 2778/22 vorgestellt, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Fischersberg“ zum Thema hat. Betroffen sind die Flurstücke 140, 150 und 167 (siehe Luftbild).

Was uns Bündnisgrüne bei dieser Vorlage umtreibt, ist die beabsichtigte Anwendung des umstrittenen § 13b des Baugesetzbuches. Dieser ist ein Ausfluss der CDU/CSU-dominierten Bundesregierung und zum Glück für neue B-Pläne nur bis zum 31.12.22 befristet.

Also soll nun auf Wunsch der Investoren noch schnell dieses verkürzte Verfahren angewandt werden. Das Besondere an diesem verkürzten Verfahren ist zweierlei: Erstens braucht man dort keine Eingriffsregelung nach dem Naturschutz anwenden und zweitens gibt es nur einen Beteiligungsschritt für die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange (also Behörden, kurz gesprochen).

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass im § 33 BauGB sogar erste Baugenehmigungen erteilt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bevor überhaupt eine Beteiligung allgemein erfolgt ist, dann kann das sehr schnell nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgen. Nicht schlimm, könnte man sagen. Für uns aber schon. Wie man auf dem Luftbild gut erkennen kann, ist das betreffende Flurstück 167 mit Bäumen, Büschen und viel Aufwuchs bestückt. Da ist aus Sicht des Naturschutzes viel los; Baum- und Gebüschbrüter finden viel Unterschlupf. Auch Zauneidechsen sind nicht ausgeschlossen.

Lehnin hat keine Baumschutzsatzung, also auch keinen allgemeinen Schutz vor Baumfällungen im Vorhinein. Wer will also verhindern, dass dort Tatsachen geschaffen werden, ehe überhaupt jemand einen Blick auf die Fläche geworfen hat?

Die Antwort der Verwaltung auf den Einwand der Bündnisgrünen zur Anwendung des § 13b BauGB in diesem Verfahren halte ich für zumindest blauäugig: Man könne ja im Nachgang immer noch zum sogenannten Regelverfahren wechseln. Wann denn? Wenn alles abgeholzt ist? Ich kann nur sagen: Wehret den Anfängen!

Man kann hier sicher bebauen. Wenn, dann aber nur mit guter Bewertung des Bestandes und ausreichend Ersatz für die Verluste der Natur!!!

Thomas Michel